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Sehr geehrter Herr Pauli
Vielen Dank für Ihr Schreiben! Es ist tatsächlich ein Teil der heutigen Realität, dass der
einzelne Mensch gezwungen ist, den anderen zu bekämpfen. Dabei gewinnen nicht etwa die begabten Individuen. Wer sich
gut respektive besser verkaufen kann, kommt weiter. Daneben nutzen gewisse Profiteure das System aus und hintergehen
zugleich die wirklich Bedürftigen und Engagierten.
Als politische Partei vertreten die Schweizer Demokraten (SD) die
Anliegen der sogenannten "kleinen Leute". Unsere Sozialwerke werden oft als Auffangbecken für Asylbewerber oder andere
Flüchtlinge missbraucht. Diese sind meistens gar nicht in der Lage, die entsprechenden Zulassungskriterien zu erfüllen.
Dagegen muss der einfache Schweizer Bürger sein gesamtes Leben auf den minimalsten Komfort reduzieren und wird dennoch
von einem Amt zum anderen gejagt. Die psychische Last ist auch nicht zu unterschätzen, wobei jeder negative Entscheid
aufs Neue verdaut werden muss.
In Ihrem persönlichen Fall ist die lange Bearbeitungszeit der IV eine absolute
Zumutung. Eigentlich sollte die IV während dieser Zeit verpflichtet sein, dem Klienten eine temporäre Stelle zu
vermitteln. Zudem sollten Sie für die selbstständige Tätigkeit mindestens ein Startgeld erhalten. Forschungsprojekte
von akademischen Studenten (zukünftige vermögende Leute) werden ebenfalls entschädigt. Man will schliesslich
Wachstumsförderung betreiben (ironisch). Das Argument mit den sechs Monaten zeugt von absoluter
betriebswirtschaftlicher Inkompetenz. Mancher Sozialarbeiter wäre wohl als Unternehmer innert kurzer Zeit überfordert.
Das ist aber nur eine Nebenbemerkung. In finanzieller Hinsicht können wir Sie leider nicht unterstützen. Haben Sie
schon den Kassensturz kontaktiert? Ansonsten haben Sie bereits viele Institutionen angeschrieben. Wenn Sie möchten,
können wir Ihre Geschichte in unserer Parteizeitung publizieren. Die meisten Leute haben keine Ahnung, dass solche
Fälle überhaupt existieren können. Grundsätzlich (BITTE VERSTEHEN SIE MICH NICHT FALSCH) sind Sie auf dem richtigen
Weg. Viele Leute warten auf Ihre IV-Leistung und müssen eine Überbrückungsentschädigung von der Sozialhilfe beziehen.
Aber Arbeit sollte sich auch lohnen und diese wird bei Ihnen gar nicht honoriert. Nur so können Sie von der Sozialhilfe
wegkommen (mit oder ohne IV-Entschädigung).
Können wir noch etwas für Sie tun? Verlieren Sie bitte den Mut nicht und
versuchen Sie, mit Bezugspersonen darüber zu sprechen. Offenbar gibt es Leute, die Ihnen helfen wollen. Manchmal muss
man sich auch ablenken können und beispielsweise einem Hobby nachgehen. Es öffnet sich immer eine Türe, auch wenn Sie
diesen Satz oft hören müssen. Wir hoffen, Ihnen mit dieser Antwort dienen zu können.
Freundliche Grüsse
Adrian Pulver
Schweizer Demokraten (SD)
Zentralsekretariat
Postfach 8116
3001 Bern
Telefon 031 974 20 10
Telefax 031 974 20 11
Guten Tag Herr Pauli
Im letzten Standortgespräch habe ich Ihnen mitgeteilt, dass die Sozialhilfe eine selbständige Erwerbstätigkeit max. 6 Monat unterstützen kann. Falls die selbständige Erwerbstätigkeit innerhalb dieser Zeit nicht existenzsichernd ist, sind die betroffenen Personen dazu verpflichtet, ihre Arbeitskraft zu 100% dem Arbeitsmarkt oder den Integrationsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. In ihrem Fall läuft diese Frist per 30.04.2011 aus.
Da ihre selbständige Erwerbstätigkeit zur Zeit noch nicht existenzsichernd ist, haben sie im Gespräch mitgeteilt, dass sie bereit wären, zu 80% wieder am SAH-Programm teilzunehmen und die restlichen 20%, d.h. 4 Arbeitstage pro Monat, ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Offen geblieben sind dabei die Fragen, ob diese Möglichkeit grundsätzlich besteht und ob eine Verlängerung der sozialhilferechtlichen Unterstützung dadurch möglich würde.
Unsere Abklärungen haben ergeben, dass Sie per sofort 80-90% und ab 01. Mai 2011 zu 100% am SAH-Programm teilnehmen müssten um ihren Anspruch auf sozialhilferechtliche Leistungen weiterhin in Anspruch nehmen zu können. Wenn sie diese Möglichkeit nicht in Anspruch nehmen möchten, erlischt Ihr diesbezüglicher Anspruch per 30.04.2011.
Gerne erwarte ich Ihre Antwort bis spätestens am 31.01.2011, um einen allfälligen Eintrittstermin im SAH abklären zu können. Falls ich nichts von Ihnen höre gehe ich davon aus, dass Sie die Möglichkeit ausschlagen und somit Ihren Anspruch auf sozialhilferechtliche Leistungen per 30.04.2011 aufgeben.
Ich wünsche Ihnen eine gute weitere Woche.
Freundliche Grüsse
Regionaler Sozialdienst Frutigen
Vordorfgasse 1, 3714 Frutigen
DAFÜR UNTERSTÜZEN SIE ZU 100% SOLCHE OBIEKTE WÜRDE JEDEM EMPFELEN DAS ANZUSCHAUEN
BIS ZU LETZT
https://www.facebook.com/photo.php?v=10201146068967912&set=vb.1655349812&type=2&theater
Die Dame darf jedes gesetz brechen
sie kann eine firma in 6Monaten aufbauen und schwarze zahlen schreiben
Artzt zeugniesse sind bei der ungültig IV berichte kann sie nicht Lessen
30% IV angenommen aber Sie verlangt 100% arbeit man soll halt die Medikamente vertoppeln
in die SAH schicken wo die chefs mit stapler rum Fahren wenn sie nicht Mal eine prüfung haben !! da bekam ich nur die Antwort das brauchen sie Nicht!! und jeder in der Prifat wirtschaft wir erhenkt wenn er keine Prüfungen hat
Guten Tag Herr Pauli
Habe Ihr Gesuch der zuständigen Abteilung Abklärung weitergeleitet. Diese ist nicht bereit für Investitionen, solange sich Ihr Betrieb nicht in den schwarzen Zahlen befindet. Unten finden Sie die Rückmeldung der Abteilung Abklärung.
„Der Umstand, dass der Versicherte einen neuen Zulieferer hat, ändert nichts an den Feststellungen gemäss dem Abklärungsbericht vom 7.7.2011. Die Erfolgschancen der Marktfahrertätigkeit nach allfälligen Investitionen in ein Fahrzeug richten sich nicht nach den vorhandenen Zulieferern, sondern nach dem potentiellen Umsatz. Aufgrund der vorliegenden Zahlen muss davon ausgegangen werden, dass bei einer deutlichen Umsatzsteigerung mit der vorhandenen Infrastruktur vielleicht schwarze Zahlen erreicht werden können. Erhebliche Mehrkosten durch Investitionen in ein Marktfahrzeug könnten dann aber immer noch nicht gedeckt werden. Hierzu wäre, wie bereits in besagtem Abklärungsbericht aufgezeigt, monatliche durchschnittliche Umsätze von mindestens Fr. 10,000.- notwendig.
Eine erneute Abklärung der Anspruchsvoraussetzungen bezüglich Kapitalhilfe rechtfertigt sich daher nicht. Sofern dies beantragt wird, sind massgebliche Veränderungen der Verkaufszahlen auszuweisen.“
Abteilung Abklärungen
Freundliche Grüsse
IV-Stelle Kanton Bern
Zweigstelle Thun
Ist doch schön zu sehn das sie nur geld haben wenn man schwarze Zahlen schreibt aber wenn man mit einem neuen Protukt fahrt auch wieder eine Zeiit Braucht das die leute es wiessen !! und was alles Braucht wo die herren von der IV gar keine ahnung haben OB WOL ES LEUTE WOLLEN SEIN UND SICH NOCH BERUFBERATER NEHNEN DÜRFEN UND DENEN NOCH LÖHNE BEZAHLT WENN SIE VON DER GANZEN SACHE NICHT VERSTEHN UND NICHT MAL DAS SCHWEIZER GESETZ KENNEN !!! DAS MANN BEWILIGUNGEN BRACHT SO WIE DER MARKTHÄNDLERSCHEIN,DEN VON DEN GESUNDHEITSBEHÖRDEN WO ALLES DEKLARIERT IST JEDES PROTUKT UND DIE ZUDATEN PLUS DAS HERSTELLER DIE AUCH ANGEGEBEN MÜSSEN SEIN !!! Die IV Betreuer konnte man wascheinlich nirgens anderst einsetzten dafür wierd man von denen Diskrimirt !!! Und als eidgenosse muss man bei den schweizer banken kreditwürdig sein !!! ich habe es auch erlebt wenn migraten auf die Bank gehn die bekommen ohne eine sicherheit kurzer hand 10000 über dann war ich so frech und fragte die DAME wie so das sie denen jetzt so viel geld gab kam ich nur zu antwort wenn siesie nicht zurück zahlen seien noch die schweizer steuerzahler da aber die seien so dum und wiessen es nicht !! und das DANK IV BERN